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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - 11 Sa 81/12   

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https://dejure.org/2012,37047
LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - 11 Sa 81/12 (https://dejure.org/2012,37047)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2012 - 11 Sa 81/12 (https://dejure.org/2012,37047)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2012 - 11 Sa 81/12 (https://dejure.org/2012,37047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 4 BAT-KF, § 7 Abs 3 BAT-KF, § 8 Abs 7 BAT-KF
    Rufbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Abgrenzung - fehlende Aufenthaltsbestimmung - zeitnaher Abruf

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen dem Vorliegen eines Bereitschaftsdienstes und einer Rufbereitschaft bei einer zeitlichen Vorgabe von 15-20 Minuten zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines Oberarztes bei zeitlichen Vorgaben zu Abruf und Arbeitsaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 214/00

    Rufbereitschaft - Zeitvorgabe zur Arbeitsaufnahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - 11 Sa 81/12
    Der Qualifizierung der Dienste des Klägers als Rufbereitschaft stehe auch nicht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31.01.2001, Aktenzeichen 6 AZR 214/00, entgegen.

    Dies ist mit dem Wesen der Rufbereitschaft nicht zu vereinbaren (BAG 31.01.2002 - 6 AZR 214/00 - zitiert nach juris, Rn. 22).

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 592/89

    Arbeitsbereitschaft durch genaue Zeitvorgabe.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - 11 Sa 81/12
    Das in der angefochtenen Entscheidung zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.1991, Aktenzeichen 6 AZR 592/89, werde vom Arbeitsgericht unzutreffend zugunsten des Klägers herangezogen, denn im dortigen Fall habe der Arbeitnehmer innerhalb von nur 10 Minuten seinen Dienst antreten müssen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher mit Urteil vom 19.12.1991, Aktenzeichen 6 AZR 592/89, entschieden, dass bei einer vom Arbeitgeber vorgegebenen Zeit von 10 Minuten zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit ein Fall von Arbeitsbereitschaft vorliegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 94/12

    Zur Frage, ob die Tätigkeit als "Einsatzleiter vom Dienst" bei der Feuerwehr als

    Durch den Faktor Zeit wird damit letztlich auch die dem Beamten grundsätzlich zustehende Bestimmung des Aufenthaltsorts durch den Dienstherrn bzw. durch die dem Feuerwehrdienst innewohnenden Sachzwänge stark beschränkt; die zeitlichen Vorgaben nehmen dem Kläger - auch wenn er sich zuhause aufhalten kann - die Möglichkeit, sich frei zu bewegen und sich auch anderen privaten Interessen und Hobbys oder familiären Angelegenheiten zu widmen (vgl. dazu die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, die auch bei Zeitspannen von 10 bis 20 Minuten zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme Bereitschaftsdienst annimmt: BAG, Urteile vom 19.12.1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560, und vom 31.01.2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19; LAG Köln, Urteile vom 13.12.2011 - 11 Sa 863/11 -, Juris, und vom 13.08.2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76; ArbG Mainz, Urteil vom 21.06.2011 - 6 Ca 69/11 -, ArztR 2012, 99).
  • VG Freiburg, 27.04.2017 - 3 K 1344/14

    Abgeltung von Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft; zeitnahe

    Es ging dabei anders als (häufig) beim EvD nicht um Minuten (vgl. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, die bei Zeitspannen von wenigen Minuten zwischen Anruf und Arbeitsaufnahme Bereitschaftsdienst annimmt: BAG, Urteile vom 19.12.1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560, und vom 31.01.2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19; LAG Köln, Urteile vom 13.12.2011 - 11 Sa 863/11 -, juris, und vom 13.08.2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76).
  • VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 26 K 3505/14

    Rufbereitschaft von Feuerwehrbeamten ist keine Arbeitszeit

    Das Gericht folgt deshalb nicht der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, nach der Rufbereitschaft zu verneinen ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsort konkret festzulegen, dadurch in der Wahl des Aufenthaltsorts beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt (10 oder 20 Minuten) und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht, vgl. BAG, Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560 f. = juris, und vom 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432 = juris; LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20. September 2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19 = juris; LAG Köln, Urteil vom 13. August 2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76 = juris; Hessisches LAG, Urteil vom 6. Oktober 2006 - 3 Sa 1439/05 -, juris; diesen Aspekt im Rahmen einer Gesamtschau heranziehend ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 S 94/12 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 27.11.2015 - 26 K 775/14
    Das Gericht folgt deshalb nicht der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, nach der Rufbereitschaft zu verneinen ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsort konkret festzulegen, dadurch in der Wahl des Aufenthaltsorts beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt (10 oder 20 Minuten) und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht, vgl. BAG, Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560 f. = juris, und vom 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432 = juris; LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20. September 2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19 = juris; LAG Köln, Urteil vom 13. August 2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76 = juris; Hessisches LAG, Urteil vom 6. Oktober 2006 - 3 Sa 1439/05 -, juris; diesen Aspekt im Rahmen einer Gesamtschau heranziehend ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 S 94/12 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 26 K 3451/14

    Anspruch eines verbeamteten Feuerwehrmannes auf Freizeitausgleich für geleistete

    Das Gericht folgt deshalb nicht der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, nach der Rufbereitschaft zu verneinen ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsort konkret festzulegen, dadurch in der Wahl des Aufenthaltsorts beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt (10 oder 20 Minuten) und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht, vgl. BAG, Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 -, NZA 1992, 560 f. = juris, und vom 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 -, ZTR 2002, 432 = juris; LAG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 20. September 2012 - 11 Sa 81/12 -, ZTR 2013, 19 = juris; LAG Köln, Urteil vom 13. August 2008 - 3 Sa 1453/07 -, ZTR 2009, 76 = juris; Hessisches LAG, Urteil vom 6. Oktober 2006 - 3 Sa 1439/05 -, juris; diesen Aspekt im Rahmen einer Gesamtschau heranziehend ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 S 94/12 -, juris.
  • VG Koblenz, 31.08.2016 - 2 K 156/16

    Höhere Vergütung für Oberstabsarzt im Bereitschaftsdienst

    Das Argument, es sei von Bereitschaftsdienst auszugehen, wenn der Arbeitnehmer trotz fehlender Bestimmung des Dienstortes wegen enger zeitlicher Vorgaben für die Arbeitsaufnahme faktisch gezwungen sei, sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes aufzuhalten (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2012 - 11 Sa 81/12 -, juris, Rn. 38), lässt sich nicht ohne weiteres auf das Soldatenverhältnis übertragen.
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